Widerrufsrecht und Wertersatz
Du hast ein 14-tägiges Widerrufsrecht ab Vertragsschluss. Wenn du ausdrücklich wünschst, dass ich mit der Dienstleistung schon vor Ablauf der Widerrufsfrist beginne, und du den Vertrag danach widerrufst, musst du mir einen angemessenen Wertersatz für die bis zum Widerruf bereits erbrachte Leistung zahlen (§ 357a Abs. 2 BGB). Der Wertersatz richtet sich nach dem Anteil der bereits geleisteten Zeit am vereinbarten Gesamtumfang.
Ist die Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist vollständig erbracht, erlischt dein Widerrufsrecht, sofern du dem vorzeitigen Beginn ausdrücklich zugestimmt und bestätigt hast, dass du davon Kenntnis hast (§ 356 Abs. 4 BGB).